"Seitens der Aufsichtsbehörde wird gemäß § 94a Abs. 1 Klagenfurter Stadtrecht 1998 festgestellt, dass für die vom Bürgermeister der Stadt Klagenfurt am Wörthersee am 20. Dezember 2022 getroffene Verfügung betreffend die Dienstvertragsverlängerung von Herrn Magistratsdirektor, Dr. Peter Jost, über das Regelpensionsalter hinaus, die Voraussetzungen des § 73 nicht vorgelegen sind."
Diesen Bescheid hat die Gemeindeaufsicht Anfang April erlassen. Ende des Vorjahres hat Klagenfurts Bürgermeister Christian Scheider (TK) Magistratsdirektor Peter Jost bis Ende 2025 verlängert. Jost hatte zuvor seinen sofortigen Pensionsantritt verkündet. Scheider sah Gefahr in Verzug, den Magistrat ohne Führung – und traf eine Entscheidung nach Paragraf 73, dem "Notfallparagrafen" des Stadtrechts, der dem Bürgermeister erlaubt, ohne Gemeinderat und Stadtsenat wichtige Beschlüsse zu fällen. Josts Vertrag wurde von Scheider im Alleingang verlängert. SPÖ, FPÖ, Grüne und Neos wandten sich daraufhin an die Gemeindeaufsicht, die den Fall über Monate untersuchte.
Erleichterung im Bürgermeisterbüro am Mittwoch. Bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz berichtet Scheider: "Wir haben gegen den Bescheid Beschwerde eingebracht. Das Landesverwaltungsgericht erhob jetzt einen Beschluss."
"Es gibt keinen Bescheid"
Rechtlich führte Anwalt Christian Puswald aus: "Es gab Formalfehler, es gibt die Entscheidung, dass deshalb kein Bescheid vorliegt – laut Landesverwaltungsgericht. Wir hatten also Recht mit unserer Beschwerde. Rechtszustand derzeit: Es gibt nichts, was die Vorgangsweise des Bürgermeisters in Bezug auf die Verlängerung des Vertrages mit Jost als bedenklich darstellen würde." Inhaltlich wurde nicht geprüft. "Dieser Nicht-Bescheid war monatelang in der Pipeline der Landesregierung", so Puswald. Dort scheine man das Einmaleins der Bescheiderstellung nicht zu kennen. Es könnte allerdings ein neuer Bescheid der Behörde erlassen werden.
Genau das macht die Gemeindeaufsicht. Der Formalfehler "hat mit dem Inhalt nichts zu tun", sagt Doris Burgstaller, stellvertretende Leiterin der Gemeindeaufsicht. Somit bleibt bestehen, dass die Voraussetzungen für die Anwendung des Paragraf 73 nicht gegeben waren. Der Bescheid wird nun - formal richtig - an die Stadt zugestellt.
"Wir wollen Konsens in der Causa Jost erreichen. Und da erwarte ich mir, von den anderen Fraktionen, Parteipolitik wegzulassen. Wir müssen einen Kompromiss mit Jost finden – trotz des jetzt vorliegenden Beschlusses des Landesverwaltungsgerichts. Wir wollen eine einvernehmliche Lösung mit Jost", sagt Scheider. Die Vorbereitungen für die Ausschreibung des Postens laufen.