Vor einem Tag erklärten Sie, es liege ein konkreter Tatverdacht vor, der eine Handyabnahme rechtfertigt. Nun wurde das Verfahren eingestellt. Wie erklären Sie das?
JOSEF HAIßL: Das Verfahren wurde in der Dienststelle, dem Bundesministerium und der Oberstaatsanwaltschaft evaluiert und nun gibt es dieses Ergebnis.