Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nimmt einem Journalisten Handy und Laptop weg und verletzt damit – mutmaßlich – das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Pressefreiheit. Wie rechtfertigen Sie dieses Vorgehen?
JOSEF HAIßL: Die Strafprozessordnung sieht genaue Regeln vor, auch für den gerichtlichen Rechtsschutz, der ja jetzt in Anspruch genommen wird. Wir halten uns an den Rahmen, den es gibt.
Chef der Staatsanwaltschaft
Josef Haißl: "Bei einer Handyabnahme braucht es konkreten Tatverdacht"
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