Im März gingen die Wogen hoch, als rund 60.000 Kundinnen und Kunden der Energie Klagenfurt GmbH (EKG), hundertprozentige Tochter der Stadtwerke Klagenfurt (STW), über eine Erhöhung der Strom- und Gaspreistarife informiert wurden. Der Fixpreis des Stromtarifs Klassik stieg von 13,60 Cent pro Kilowattstunde auf 29,50. Der Clou daran: Bestandskunden mussten diesem Tarif zustimmen, sonst droht die Kündigung mit 14. Mai.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) ortet Umgehungsgeschäfte und kündigte an, dagegen rechtlich vorzugehen. Am Montag brachte der Verein eine Klage gegen die STW ein. Die Kündigungen seien illegal, ist sich Peter Kolba, Chefjurist des VSV, sicher. "Wir haben eine Reihe von Beschwerden bekommen", sagt Kolba. Auch aufgrund der Tatsache, dass auf Empfehlung des VSV Bestandskunden dem neuen Tarif unter Vorbehalt zustimmten und die Rückmeldung der STW erhalten haben, dass sie ab Mitte Mai keinen Strom mehr erhalten. Kolba ist auch hier überzeugt, dass das Vorgehen der Stadtwerke illegal ist.
Prozess mit Symbolcharakter
Mit der Klage forciert der VSV einen Musterprozess. Dieser könnte als Einzelverfahren am Landesgericht Klagenfurt noch vor dem Sommer über die Bühne gehen. Kolba prophezeit bereits jetzt, dass es zu Einsprüchen – von welcher Seite auch immer – kommen könnte und rechnet daher mit einem rechtskräftigen Urteil gegen Jahresende.
Eine Verbandsklage kann der VSV aufgrund der fehlenden rechtlichen Legitimation nicht einbringen. Zudem hat der Prozessausgang keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen auf alle Kunden, sondern dient mehr als symbolisches Zeichen. Es würde sich jedoch "ein politischer Druck" ergeben, sollte das Urteil für den VSV ausfallen, ist sich Kolba sicher.
VSV rät zur Grundversorgung
Dem Vertrag unter Vorbehalt zuzustimmen, macht jetzt keinen Sinn mehr. Kolba rät daher den Personen, die dem neuen Vertrag noch immer nicht zugestimmt haben, bei den Stadtwerken einen Antrag auf Grundversorgung zu stellen. Die Grundversorgung ist gesetzlich geregelt. Dabei darf der Tarif nicht höher ausfallen als die Summe, die die Mehrzahl der Bestandskunden zahlt. "Dieser Preis müsste geringer als der Neukundenpreis sein", meint Kolba. Weiterhin kann man sich beim VSV melden und beim Gang zum Gericht mitziehen. "Der VSV unterstützt risikolose Klagen von Kunden gegen solche Preiserhöhungen. Der Finanzierer Padronus übernimmt das Kostenrisiko", sagt Kolba, der auch Klagen gegen EVN aus Niederösterreich plant.
Wie die Stadtwerke nun reagieren, ist noch unklar. Weil dem Unternehmen hinsichtlich der Klage noch nichts vorliegt, kann es zur weiteren Vorgehensweise noch nichts sagen.