Hinter der Windschutzscheibe des Autos, das in der "blauen" Zone in der Klagenfurter Innenstadt parkt, liegen drei Parkzettel. Auf den zweiten Blick verfestigt sich, was auf dem ersten noch für ungläubiges Kopfschütteln gesorgt hat: Alle drei Zettel sind auf denselben Tag datiert und weisen eine Parkzeit von 9 bis 12 Uhr aus. Dreimal hat der Fahrer des Autos dafür 5,40 Euro bezahlt.
Dass hier jemand die Spendierhosen anhatte, um die maroden Stadtfinanzen aufzubessern, kann ausgeschlossen werden. Vielmehr handelt es sich um einen Trick, um den ganzen Tag über in der "blauen" Zone parken zu können. Ganz ohne lästiges Nachschmeißen oder Umparken.
Kuriose Gewaltenteilung
Hintergrund: Die ÖWD-Parksheriffs dürfen lediglich die Einhaltung der Gebührenpflicht kontrollieren und ahnden, nicht aber die Überschreitung der maximal zulässigen Parkdauer in Kurzparkzonen. Letzteres ist dem Ordnungsamt und der Polizei vorbehalten, die jedoch nicht aktiv kontrollieren. "Offensichtlich werden im Rathaus die Intelligenzquotienten der Bürger massiv unterschätzt. Danke an die Juristen der Stadt, die mir dadurch einiges an Zeit im Auto vergönnen. Auf Parkplatzsuche, denn die Drei-Stunden-Parkplätze werden ja von Dauerparkern blockiert", ist Bernhard Musil, Chef der gleichnamigen Schokoladenmanufaktur in der 10.-Oktober-Straße, verärgert. Er fordert, dass künftig auch die Parksheriffs Verstöße gegen die maximale Parkdauer ahnden dürfen.
"Das geht nicht. Die Parksheriffs müssten von jedem Auto laufend Fotos machen. Das würde uns viel Geld kosten, da wir zusätzliche Mitarbeiter einstellen müssten", sagt Finanzreferent Vizebürgermeister Philipp Liesnig (SPÖ). Allerdings könne man "Problembereiche" – wie rund um Musils Geschäft – mit Hilfe aus der Bevölkerung leicht herausfiltern. "Dort sind dann verstärkte Kontrollen durch das Ordnungsamt denkbar."
In der zweitgrößten Stadt Kärntens, Villach, kennt man das Problem nicht. "Bei uns wird die maximale Parkdauer in Kurzparkzonen ganz normal von den Parksheriffs kontrolliert", sagt Pressesprecher Wolfgang Kofler.