Es sind manchmal unvorhergesehene Schicksale und Ereignisse, die dazu führen, dass Kinder während der Schwangerschaft, kurz vor oder unmittelbar nach der Geburt versterben. Laut Gesetz spricht man von einer Totgeburt, wenn ein Kind ein Mindestgewicht von 500 g hat und keine Lebenszeichen aufweist. Laut Bestattungsgesetz sind Eltern verpflichtet, ihr Kind ab einem Gewicht von 500 g bestatten zu lassen, dafür ist eine sogenannte Totenbeschau erforderlich.
"Um hier den Eltern zumindest aus behördlicher Sicht eine Entlastung zu bieten sowie als Zeichen der Verbundenheit und des Mitgefühls habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Stadt Klagenfurt künftig die Totenbeschaugebühr in der Höhe von 180 Euro übernimmt", erklärt Stadträtin Sandra Wassermann (FPÖ). Der Antrag wurde im Stadtsenat einstimmig beschlossen. Im Budget wurde dafür 1800 Euro pro Jahr verankert, im letzten Jahr gab es zwischen sieben und zehn Totgeburten in Klagenfurt.
Das Leid der Eltern ist in so einem Fall unvorstellbar. Man hat sich auf ein Leben mit Kind eingestellt, die Mutter befindet sich im Wochenbett, die Karenz endet mit sofortiger Wirkung, man hat keinen Anspruch auf Mutterschutz mehr, sofern der Tod des Kindes vor Antritt des Mutterschutzes eingetreten ist. Zusätzlich sind behördliche und bürokratische Abläufe zu regeln.