Wurde eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter aufgrund einer Corona-Erkrankung oder als Kontaktperson von der Behörde abgesondert oder hatte Betreuungspflichten von minderjährigen Kindern wahrzunehmen, stand ihr oder ihm eine Entgeltfortzahlung und der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber eine Entschädigung für diese Kosten zu. Seit Monaten kritisiert die Wirtschaftskammer Kärnten die schleppende Abwicklung dieser Entschädigungszahlungen durch die öffentliche Verwaltung. Wie berichtet gelten von den knapp 24.000 Anträgen (Stand Juni 2022) aus den Bezirken Klagenfurt und Klagenfurt-Land, die seit März 2020, sprich seit dem ersten Lockdown, beim Magistrat Klagenfurt bzw. bei der Bezirkshauptmannschaft für Klagenfurt-Land eingegangen sind, gerade einmal knapp 20 Prozent als erledigt (positiv, negativ oder zurückgezogen).