Nächster Akt im Drama um Z., Mitarbeiterin der Gemeinde Keutschach. Die Dame war in den vergangenen Jahren wiederholt in befristeten Dienstverhältnissen am Pyramidenkogel beschäftigt. Im April 2021 wurde ihr Vertrag von Bürgermeister Gerhard Oleschko (TK) nicht mehr verlängert. Das wollte Z. nicht so hinnehmen und klagte die Gemeinde. Das Landesgericht Klagenfurt gab ihr recht. Begründung: Bei den Dienstverträgen von Z. handelt es sich um unzulässige Kettendienstverträge. Die Gemeinde ging gegen das Urteil in Berufung – und verlor erneut. Das Oberlandesgericht Graz bestätigte das Urteil in zweiter Instanz am 24. Mai.