Eine Mitarbeiterin des Aussichtsturms Pyramidenkogelklagte im Herbst 2021 ihren Arbeitgeber, die Gemeinde Keutschach, um eine Wiedereinstellung durchzusetzen. In der Vergangenheit war sie immer wieder in befristeten Dienstverhältnissen beschäftigt gewesen. 2021 wurde sie, im Gegensatz zu den Jahren davor, in der neuen Saison nicht wieder eingestellt. Vor dem Landesgericht Klagenfurt bekam die Frau Recht. Bürgermeister Gerhard Oleschko (TK) ging gegen das Urteil in Berufung, ohne dafür die Zustimmung des Gemeinderates einzuholen, was Paragraf 69 der K-AGO widerspricht. Am 14. März stimmte der Gemeinderat einstimmig dafür, die Berufung zurückzuziehen. Laut dem Oberlandesgericht Graz habe bisher jedoch keine Zurückziehung stattgefunden. "Das Verfahren ist bei uns noch anhängig", so die Auskunft gestern um 13.45 Uhr. Laut K-AGO ist der Bürgermeister verpflichtet, Gemeinderatsbeschlüsse zu vollziehen. "Es scheint, dass er der Verpflichtung nicht nachkommt", heißt es seitens der Gemeindeaufsicht. Vizebürgermeister Karl Dovjak (SPÖ) bezeichnet das Vorgehen Oleschkos als "grobe Missachtung des Gemeinderates".