Hunderte Brauchtumsfeuer kann man jedes Jahr im Rahmen des Osterfestes in der Landeshauptstadt beobachten. Grundsätzlich gilt: Das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers ist zu Ostern ausschließlich in der Nacht von Karsamstag auf Ostersonntag möglich. Um eine mögliche Gefährdung oder Belästigung von Umwelt und Anrainern
ausschließen zu können, müssen die Brauchtumsfeuer vorher bewilligt werden.