Zwar dürfen Dorfgemeinschaften oder sonstige Veranstalter zu keinen Osterfeuern laden, es ist aber möglich, dass alleine oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt ein Osterfeuer entzündet wird. Und zwar im Zeitraum von Karsamstag auf Ostersonntag zwischen 20 und 6 Uhr. Das Abbrennen des Osterfeuers gilt als Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung und ist daher trotz Ausgangsbeschränkung erlaubt.
Anmeldung erforderlich
In Klagenfurt müssen Osterfeuer spätestens vier Werktage vor dem Abbrennen gemeldet werden. Anträge müssen also bis spätestens 29. März bei der Abteilung der Feuerwehr gemeldet werden. Mitzubringen ist ein ausgefülltes Formular, zu finden unter www.klagenfurt.at bzw. www.berufsfeuerwehr.at oder es ist im Bürgerservice im Rathaus erhältlich. Die Anträge können persönlich, per Post (Hans-Sachs-Straße 2, 9020 Klagenfurt), per Fax (0463/5322 709) oder per E-Mail (feuerpolizei@klagenfurt.at) eingebracht werden.
"Verbrannt werden dürfen ausschließlich biogene Materialien. Das sind unbehandelte Materialien pflanzlicher Herkunft. Brauchtumsfeuer dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden", heißt es vonseiten der Stadt.