Angehende Schulkinder dürfen ab 5. Februar das erste Mal Schulluft schnuppern. Auch heuer finden wieder bis zum 5. März die jährlichen Einschreibungen statt.
Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis 1. September 2021 das 6. Lebensjahr vollenden.
Eltern werden gebeten, telefonisch oder via E‐Mail einen Einschreibtermin in der jeweiligen Schule zu vereinbaren. Beim Einschreibtermin selbst sind die Kinder dann persönlich vorzustellen.
Mitzubringen sind folgende Dokumente:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Sozialversicherungsnummer des Kindes
- Bei Kindern, deren Erziehungsberechtigte nicht die Eltern sind,
- ein Nachweis über die Erziehungsberechtigung
- Bei Geburten vor dem errechneten Geburtstermin ist der Mutter‐Kind‐Pass mitzunehmen.
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind (Geburtszeitraum: 2. September 2015 bis einschließlich 1. März 2016) können auf Ansuchen der Erziehungsberechtigten mit dem Schuljahr 2021/22 ebenfalls in die erste Stufe der Volksschule aufgenommen werden, sofern die Schulreife vorliegt. Wird ein vorzeitiger Schulbesuch gewünscht, sind diese Kinder ebenfalls bei einem persönlichen Einschreibtermin in einer Volksschule anzumelden.
In diesem Fall ist zu den oben angeführten Dokumenten ein formloses Ansuchen um vorzeitige Einschulung mitzubringen.
Wichtig für die Schulstandorte Welzenegg und Theodor‐Körner‐Schule: Kinder, die in unmittelbarer Nähe der beiden Schulen wohnen, haben hier Vorrang, da die Raumkapazität für künftige erste Klassen beschränkt ist.
Vormerkwoche in den städtischen Kindergärten und Horten
Auch die Kleinsten können ab 15. Februar (bis 5. März 2021) in den städtischen Kindergärten, Krabbelstuben und Horten angemeldet werden. Mitzubringen ist der Meldezettel der Erziehungsberechtigten und der Kinder sowie Arbeitsbestätigungen bzw. Wiedereinstiegsbestätigung inkl. Angabe der Dienstzeiten sowie die Sozialversichergsnummer des Kindes.
Terminvereinbarungen sind ab sofort möglich. Alle Kontaktadressen zu den städtischen Kindergärten und Horten finden Sie online unter
www.klagenfurt.at
Hinweis: Im Hort Festung und Hörtendorf finden keine Vormerkungen statt. Im Kinderhort Haus des Kindes erfolgen die Vormerkungen im Hort
Waidmannsdorf.
Corona-Regelungen
Aufgrund der Corona‐Pandemie wird gebeten, dass nur ein Elternteil mit dem Kind zur Anmeldung in den Kindergarten / Hort kommt. Nicht vergessen, es besteht FFP2‐Maskenpflicht und bitte auch einen eigenen Kugelschreiber mitbringen!
„Wir bitten die Eltern, sich an die Vorgaben zu halten, damit wir
auch trotz der derzeitigen Situation alles in geregelten Bahnen erledigen
können und den Kindern hoffentlich einen normalen Start im Herbst
ermöglichen können“, ergänzt Bildungsreferent Stadtrat Franz Petritz.