Ein Urteil des Landesgerichts Klagenfurt hat jetzt österreichweit Aufmerksamkeit erregt: Das Gericht hat bestätigt, dass eine Borreliose infolge eines Zeckenbisses als Unfall im Sinne einer privaten Unfallversicherung gelten kann. Das ist zwar keine neue Erkenntnis, war aber bislang einer breiten Öffentlichkeit nicht bekannt. Wer denkt bei einem Zeckenbiss schon an seine Unfallversicherung?
Das nicht rechtskräftige Urteil ist noch in anderer Hinsicht für Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen interessant. Es geht um die Frage: Kann Borreliose ausgeheilt werden? Wenn man die Frage bejaht, ist jede nach einem Zeckenbiss bedingungsgemäß nachgewiesene Borreliose ein neuer Versicherungsfall mit einem neuen Krankheitsbeginn. Verneint man die Heilbarkeit von Borreliose, ist für die Beurteilung tatsächlich nur die erstmals im Laufe des Lebens nachgewiesene Borreliose relevant.