Infozettel machten schon in den vergangenen Tagen darauf aufmerksam (siehe Foto): Nach den Corona-bedingten Lockerungen beim Parken gilt ab heute, 18. Mai, in Kurzparkzonen und Parkstraßen in der Landeshauptstadt wieder die Gebührenpflicht. Die Tarife bleiben unverändert: 50 Cent für 30 Minuten Parken und drei Stunden maximale Parkdauer. In Parkstraßen sind vier Euro pro Tag zu bezahlen. Die Gebührenpflicht besteht von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und am Samstag von 8 bis 12 Uhr. Keine Gebühr fällt an Sonn- und Feiertagen an. Jeder kann auch weiterhin das 30 Minuten-Gratisparken nutzen: einfach die minutengenaue Ankunftszeit notieren und den Parkplatz innerhalb dieser Zeit auch wieder verlassen. In den nicht gebührenpflichtigen Kurzparkzonen ist eine Parkuhr zu verwenden.