Im Juni wird in der Kramer- und Wienergasse sowie in zwei schmalen Quergassen das Radfahren per Verordnung verboten. Obgleich es keine Verpflichtung dafür gibt, werden laut Verkehrsreferent Christian Scheider (FPÖ) Tafeln aufgestellt, die auf die neue Regelung hinweisen. Das Radfahrverbot wird während der Geschäftszeiten – zwischen acht und 18 Uhr – verhängt. An Sonn- und Feiertagen kann man weiterhin ungehindert mit dem Rad durch die Innenstadt fahren. Die Einhaltung des Verbotes wird lediglich von der Polizei kontrolliert werden. „Wir haben derzeit dafür keine Ermächtigung“, sagt Wilfried Kammerer, Chef des Ordnungsamtes. „Wir können Radfahrer nur auf ihr Fehlverhalten hinweisen.“ Möglicherweise erhalte man aber von der Landespolizeidirektion noch eine Ermächtigung zum Abstrafen von Radsündern.