Airbus, Finmeccania oder British Aerospace Electronic Systems – alleine die Namen dieser Rüstungsunternehmen machen klar, in welcher Liga von Milliarden-Konzernen die EU-Bürokratie die Ferlacher Büchsenmacher wähnt. Sie alle sind nämlich von der Richtlinie 2017/2054 der EU-Kommission erfasst, der so genannten Militärgüterliste. Diese regelt, welche Art von Militärgütern überhaupt aus der EU ausgeführt werden darf – beziehungsweise welche nicht. Und gerade seit die Europäische Union im Jahr 2014 Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland verhängt hat, wird das Aufscheinen auf dieser Liste für die Ferlacher Büchsenmacher existenzbedrohend.