In den letzten Jahren gab es wegen der Trockenheit ein striktes Feuerwerksverbot in Klagenfurt. Heuer gibt es eine Ausnahmeregelung. In der Silvesternacht ist in der Zeit von 23:30 bis 0:30 Uhr das Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 in bestimmten Teilen des Ortsgebietes erlaubt. Nicht allerdings in einem Radius von 200 Metern rund um Alten-, Pflege- und Kinderheime sowie Kirchen. Diese gelten weiterhin als Schutzzone.