Die "Groteske" um einzelne Mitarbeiter, welche über das Pensionsalter hinaus weiterarbeiten und zum regulären Gehalt zusätzlich volle Pension beziehen, führe zu einem amtswegigen Prüfverfahren, hieß es in einer Aussendung.
Die "Groteske" um einzelne Mitarbeiter, welche über das Pensionsalter hinaus weiterarbeiten und zum regulären Gehalt zusätzlich volle Pension beziehen, führe zu einem amtswegigen Prüfverfahren, hieß es in einer Aussendung.
von Wolfgang Rausch
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