Das kleine Glasfläschchen als Grabbeigabe, das bei den aktuellen Grabungen am Zollfeld gefunden wurde, hat mindestens 1940 Jahre unbeschadet überstanden. Dem Sicherheitsausbau der S 37 wäre es wahrscheinlich zum Opfer gefallen. Das darf nicht sein, deshalb schreibt das Denkmalschutzrecht Grabungen vor.