Auslöser war Unkraut im japanischen Steingarten: Am Dienstagvormittag, 19. November, trafen sich die Besitzerin eines Einfamilienhauses im Stadtteil Emmersdorf, vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Nowak, und die Landeshauptstadt Klagenfurt, vertreten durch Rechtsanwalt Martin Wiedenbauer, am Bezirksgericht Klagenfurt. Nowak hatte Klage auf Unterlassung eingereicht, weil das drüsige Springkraut, eine invasive Pflanze, vom benachbarten, stadteigenen Waldgrundstück zur „feindlichen Übernahme“ auf den Garten seiner Mandantin ansetzt und Pflanzensamen auf besagten Steingarten schleudert – wo in der Folge hunderte Jungpflanzen sprießen.