Am Mittwoch, 28. August, steht im Klagenfurter Stadtsenat wieder das Thema „Peter Jost“ auf der Tagesordnung. Zuletzt musste die Stadt im Rechtsstreit mit ihrem ehemaligen Magistratsdirektor eine Niederlage einstecken: zwischen ihr und Jost besteht laut Beschluss des Oberlandesgerichts Graz (OLG) kein Beamtendienstverhältnis, sondern ein privatrechtliches. Sofern die Stadt die OLG-Entscheidung nicht vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) anficht, ist das Landesgericht für die Klagen zuständig, die Jost gegen die Stadt führt. Darin geht es einerseits um seine Rückkehr ins Rathaus bis Ende 2025, andererseits um nicht ausbezahlte Überstundenzuschläge.