Ende November 2023 wurde publik, dass die Klagenfurter Magistratsdirektion die E-Mail-Logfiles von 1800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Politikern ohne Mailinhalte durchsuchen ließ. Grund war die Suche nach einem Whistleblower, der interne Daten, darunter die Überstunden von Ex-Magistratsdirektor Peter Jost, weitergegeben haben soll.
Dabei wurde man auf eine E-Mail mit dem Betreff „Überstunden“, die ein ehemaliger Magistratsmitarbeiter an Vizebürgermeister Philipp Liesnig (SPÖ) geschickt hatte, aufmerksam. Die Korrespondenz wurde der Staatsanwaltschaft auf einem versiegelten USB-Stick übergeben. Liesnig sprach von „Stasimethoden“ und von einer „Spitzelaffäre“. Er erstatte Beschwerde bei der Datenschutzbehörde (DSB), ein Verfahren wurde eingeleitet. Die DSB leitete zudem selbst ein zweites, sogenanntes amtswegiges Prüfverfahren ein.
Verfahren eingestellt
In diesem liegt seit Donnerstag eine Entscheidung vor. Eine allfällige Rechtsverletzung könne nur in Folge einer Individualbeschwerde, nicht aber im amtswegigen Prüfverfahren festgestellt werden, heißt es darin. „Darüber hinaus scheint es der DSB schlüssig“, dass die Stadt „gegenüber ihren Mitarbeitern das am wenigsten invasive Vorgehen gewählt hat sowie, dass alle notwendigen Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten“. Das Verfahren sei einzustellen gewesen.
„Für die involvierten Mitarbeiter, den Leiter der IT-Abteilung, die Datenschutzbeauftragte und den damaligen Magistratsdirektor Peter Jost, ist die Erkenntnis der Datenschutzbehörde eine große Entlastung, sie haben sich nichts zuschulden kommen lassen“, sagt TK-Klubobmann Patrick Jonke am Freitag, 24. Mai, auf einer Pressekonferenz. Auch Jost selbst meldete sich zu Wort und sagte, dass „sich die sogenannte Spitzelaffäre und der Vertrauensverlust als Grund für meine Abberufung am 5. Dezember 2023 in Luft auflösen.“
Liesnigs Beschwerde nicht betroffen
Liesnigs Anwalt Michael Pilz sieht das anders: „Unsere Individualbeschwerde ist von der Entscheidung nicht betroffen. Das Verfahren läuft und die DSB darf hier, anders als im amtswegigen Verfahren, eine Rechtsverletzung feststellen.“ Es geht um die Frage, ob das Recht des Vizebürgermeisters auf Geheimhaltung verletzt worden ist. „Wenn das Vorgehen der Magistratsdirektion gegenüber den Mitarbeitern das gelindeste Mittel war, heißt das nicht, dass es das auch gegenüber einem politischen Amtsträger war“, so Pilz abschließend.