Ihr Leben lang ist die Kärntnerin Jana Wolff bereits Fan der japanischen Kultur. Als Kind hat sie regelmäßig auf Pokito TV Animes wie „Pokémon“, „Yu-Gi-Oh!“ und „Digimon“ geschaut. Damals noch ohne zu wissen, dass diese aus Japan sind. Mit zwölf Jahren ist die Begeisterung für das Land so richtig entflammt. Heute lebt die 26-Jährige in Tokyo und ist als YouTuberin und Musikerin selbstständig.
YouTube öffnete die Türen
In der Volksschule hat ihr eine Freundin die japanische Girlgroup „Scandal“ gezeigt. Fasziniert davon, dass nur Frauen gemeinsam Rockmusik machen, ist die Ferlacherin dann in den „Japanstream gesaugt worden. Seitdem habe ich mich jeden Tag mit Japan befasst. Mit der Sprache, mit der Musik, mit der Kultur“. In Wien hat sie dann japanisch an der Universität studiert. Im Rahmen des Studiums durfte Wolff auch ein Jahr als Austauschschülerin in Japan leben. Nebenbei hat die Kärntnerin bereits angefangen, auf YouTube Videos auf Japanisch hochzuladen.
Als Wolff in Japan mit einer anderen YouTuberin gemeinsam ein Video gemacht hat, ist ein Management auf sie aufmerksam geworden. Seitdem ist sie bei „Almost Japanese“ unter Vertrag, wodurch sie ein Entertainment-Visum bekam, mit dem sie in Japan leben darf. Jetzt wohnt sie in Tokyo und begeistert 77.000 Abonnentinnen und Abonnenten auf YouTube mit ihren Videos auf Japanisch.
Sony Music Japan
Die 26-Jährige produziert aber nicht nur japanische Videos, sondern auch ihre eigene Musik. Wie auch bei YouTube macht sie ihre Musik komplett alleine – und erfolgreich. Seit April ist sie Sängerin der Gruppe „Yuru Music Almost Allstars“ von Sony Music Japan, die spezielle Instrumente bewerben. „Das sind Instrumente, die jeder gleich spielen kann. Zum Beispiel für Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen, die eine normale Gitarre nicht mehr halten können“, erzählt Wolff von dem Projekt.
Die Kärntnerin ist mit ihrer eigenen Musik in Japan ebenfalls erfolgreich. Tausende hören sich ihre Musik und Covers, unter anderem von „Scandal“, auf YouTube und Spotify an. Ab und zu tritt sie mit ihren Liedern auf, was aber gar nicht so einfach ist. „Das Entertainment-Visum läuft immer nur drei Monate. Bei der Erneuerung muss man bereits genau festlegen, wo und wann man in der Zeit auftritt“, erklärt Wolff. Wenn in der Zeit spontan eine Anfrage kommt, darf sie diese nicht annehmen, weil sie nicht im Visum steht.