Die Stadt Klagenfurt will zeigen, dass sie Bürgerbeteiligung kann. Am Dienstag, 12. März, startete eine groß angelegte Umfrage zum neuen Stadtentwicklungskonzept (STEK 2025+). Theoretisch können mehr als 100.000 Bürgerinnen und Bürger offen gefasste Fragen, wie „Wie wichtig ist Ihnen der Ausbau der Fuß- und Radwege?“, mittels einer Skala von eins bis fünf beantworten. Wobei eins für „gar nicht wichtig“ und fünf für „sehr wichtig“ steht. Zudem gibt es einen Abschnitt, in dem jeder Teilnehmer seine Ideen für die ideale Entwicklung seines Stadtteils verschriftlichen kann.
Robert Piechl, Leiter der Abteilung Stadtplanung im Magistrat, erwartet sich durch die Umfrage die Abbildung eines breiten Stimmungsbildes. Ausgewählte Teilnehmer werden im Herbst 2024 zu „Planungstischen“ in ihren jeweiligen Heimatstadtteilen geladen. Jeder „Planungstisch“ soll circa 15 Personen umfassen, die gewisse Themen, wie die Anforderungen an einen neuen Radweg, diskutieren. Die „Planungstische“ werden protokolliert, die Protokolle wiederum sollen in das STEK 2025+ einfließen, das 2025 vom Gemeinderat beschlossen wird.
Rückwidmungen möglich
Grundsätzlich handelt es sich beim STEK um ein reines Zielpapier, indem die Stadt raumplanerische Ziele formuliert, die sie anstrebt. Etwa wo neue Wohnquartiere entstehen sollen oder wo Grünflächen erhalten oder neu geschaffen werden müssen. Außerdem können die Siedlungsgrenzen neu festgelegt werden. Das ist laut Piechl aber kein Thema.
Klagenfurt verfügt über 423 Hektar Baulandreserven, nichtsdestotrotz widmet der Gemeinderat weiterhin Acker- und Grünflächen um, etwa für Wohnbauprojekte. Piechl erklärt das so: „Wir haben viel Altbestand, der großteils noch auf die Gemeindezusammenlegung mit Wölfnitz und Viktring zurückzuführen ist.“ Da sich diese Baulandreserven weitestgehend in peripheren Lagen befinden würden, ist eine Verbauung seitens der Stadtplanung nicht erwünscht. Hier könnte das Instrument der Rückwidmung zum Einsatz kommen. Voraussetzung ist, dass die Grundstücke in den vergangenen 25 Jahren nicht Gegenstand eines Verkaufs oder einer Erbschaft gewesen sind – ansonsten kann der Grundeigentümer einen Wertverlust geltend machen. Alternativ könne der Gemeinderat diese Flächen als Aufschließungsgebiet festlegen. Das komme de facto einer Bausperre gleich. „Im Rahmen des neuen Stadtentwicklungskonzepts werden wir Flächen kennzeichnen, für die eine Rückwidmung empfohlen wird“, sagt Piechl.
Planungsreferentin Constance Mochar (SPÖ) geht das nicht weit genug. Sie pocht auf eine jährliche Abgabenpflicht für alle unbebauten Baulandgrundstücke. Eine solche muss vom Land Kärnten jedoch erst beschlossen werden.