Der Ausgangspunkt war eine Mahnklage aus dem vergangenen Frühling: Peter Jost, bis Dezember 2023, Magistratsdirektor der Stadt Klagenfurt, hatte seine ehemalige Arbeitgeberin wegen nicht ausbezahlter Überstundenzuschläge auf 65.722,09 Euro geklagt. Vor wenigen Wochen nahm die Causa eine Wendung. In ihrem Schriftsatz legten die Anwälte der Stadt, Michael Wohlgemuth und Peter Ivankovics, dar, warum Jost Beamter ist. Kurzgefasst: Laut Bundesverfassung (B-VG) musste bis zu einer Gesetzesänderung 2019 ein „rechtskundiger Beamter“ dem Magistrat vorstehen. Zudem werden Beamte durch Bescheid berufen und bei Josts neuerlicher Bestellung 2013 (drei Jahre zuvor war der Jurist abberufen und suspendiert worden) wurde nachweislich ein Bescheid ausgestellt.
Weil Besoldungsfragen von Beamten vor dem Landesverwaltungsgericht geklärt werden, befasste sich die arbeitsrechtliche Verhandlung am Landesgericht Klagenfurt am Donnerstag, 29. Februar, nicht mit den Überstundenzuschlägen, sondern mit der Frage, ob das Landesgericht zuständig ist – ergo ob Jost Beamter ist.
Interessante Rechtsfragen
„Ich lese das B-VG so, dass man zum Zeitpunkt der Bestellung zum Magistratsdirektor Beamter sein muss, nicht, dass ich mit der Bestellung automatisch Beamter werde. Fakt ist, dass der Kläger nie als Beamter behandelt und immer als Vertragsbediensteter geführt wurde. Das hat eine gewisse Relevanz“, sagte Richterin Monika Rauter-Repar in Richtung Wohlgemuth und Ivankovics. Für Ivankovics ist die Tatsache, dass Jost nicht wie ein Beamter behandelt wurde, „irrelevant für die Beurteilung, ob er ein Beamter ist.“
War Jost tatsächlich ein Beamter und keiner wusste es, oder hat die Stadt fast zwei Jahrzehnte lang gegen die Verfassung verstoßen, weil sie nicht von einem Beamten geleitet wurde? Welche Folgen hätte das alles? „Das sind sehr interessante Rechtsfragen, die leider im Zuge dieses Verfahrens geklärt werden müssen. ,A gmahte Wiesn‘ ist das für keine der beiden Seiten“, hielt Rauter-Repar fest.
Als Vertreter von Bürgermeister Christian Scheider (TK) war Anwalt Michael Sommer vor Ort. Jost, der von Michael Dietrich vertreten wird, wunderte sich: „Von der Gegenseite waren drei Anwälte und kein Bürgermeister vor Ort. Aber am Donnerstag ist immer sein Tennistag, wahrscheinlich ist es sich zeitlich nicht ausgegangen.“
Die Verhandlung endete nach rund vier Stunden kurz nach 13 Uhr. Die Entscheidung ergeht schriftlich.