Rudolf Schober ist langjähriger SPÖ-Landtagsabgeordneter, aktueller Zivilschutzverbands-Präsident und Falschparker. Seit über 30 Jahren lässt er sein Auto am Kika-Parkplatz in der Klagenfurter Völkermarkter Straße auch außerhalb der Geschäftszeiten stehen. Wie auch Anfang Februar, als er eine Veranstaltung in der benachbarten Ex-Hypo-Zentrale besuchte. Als „Andenken“ flatterte wenige Tage später ein Brief des Grazer Rechtsanwalts Gregor Kohlbacher in sein Postfach.
255 Euro müsse er innerhalb von zehn Tagen zahlen, sonst drohe eine Besitzstörungsklage. Verwundert antwortete er dem Anwalt, der daraufhin die Zahlung auf 165 Euro reduzierte. Schober wird angesichts einer noch teureren Klage zahlen, ist aber genervt: „Seit 35 Jahren parke ich hier, das wurde immer geduldet und es war nie ein Problem. Die Schranke ist nicht unten und der Parkplatz ist nicht beschildert.“
Schilder werden gestohlen
Tatsächlich fehlen entsprechende Hinweistafeln am Parkplatz, jedoch aus einem bestimmten Grund: Immer wieder werden die Schilder gestohlen, sagt der erwähnte Rechtsanwalt Kohlbacher: „Es wird ständig nachbeschildert. Wenn einmal ein Schild fehlt, wird es wieder montiert.“
Erst seit wenigen Wochen wird der Parkplatz in Klagenfurt kontrolliert. Verantwortlich dafür sind die neuen Kika/Leiner-Eigentümer rund um die Supernova-Gruppe und Hermann Wieser, die im Sommer 2023 die Filialen von René Benkos Signa übernahmen. „Die neuen Eigentümer haben Missstände entdeckt“, sagt Kohlbacher. Seit Monaten werden Parkplätze in ganz Österreich schärfer überwacht. In Klagenfurt sorgen vor allem Pendler und Tuning-Fans für Unmut, die sogar die Schneeräumung erschwerten.
Klare Rechtslage
Außerhalb der Betriebszeiten werden die Parkplätze abgefahren und Falschparker notiert. Mit den Zahlungen wird die Parkraumüberwachung finanziert. Für Kohlbacher ist die rechtliche Situation klar: „Man muss den Parkplatz nicht beschildern, wenn man das nicht will. Für jeden Beobachter ist es erkennbar, dass dieser privat ist.“
Eine Ansicht, die der Klagenfurter Rechtsanwalt Martin Mutz teilt. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist „für einen Durchschnittsbetrachter erkennbar, dass es sich hierbei um einen Privatparkplatz handelt“. Spezielle Hinweistafeln braucht es somit nicht. Im Einzelfall könnte sogar eine „deutlich ersichtliche Abschrägung der Gehsteigkante ausreichen, um anzuzeigen, dass es sich um eine Zufahrt zu einem Privatgrund handelt“, sagt Mutz.