„Vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in den letzten Wochen und Monaten war es unabdingbar, Rechtsberatungen in Hinblick auf das Verfahren zwischen Dr. Peter Jost und der Landeshauptstadt […] in Anspruch zu nehmen. […] Die damit verbundenen Kosten belaufen sich auf 100.034,04 Euro. Der Finanzreferent wird gebeten, den Betrag im Budget 2024 vorzusehen.“ Diesen Antrag legte Klagenfurts Bürgermeister Christian Scheider (TK) am Dienstag, 23. Jänner, dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vor. Konkret geht es um die Honorare für zwei Rechtsanwälte im Zeitraum zwischen 20. Juli 2023 und 15. Jänner 2024.

Der Punkt wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Finanzreferent Vizebürgermeister Philipp Liesnig (SPÖ) fehlte die Aufschlüsselung der Kosten. Man könne nicht herauslesen, ob die Kosten für das arbeitsrechtliche Verfahren, das Jost gegen die Stadt führt, die „Spitzelaffäre“ oder Jost Vertragsverlängerung angefallen sind. Der Antrag sorgte bereits am Montag für Wirbel: Die NEOS hielten in einer Aussendung fest, dass Scheider aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses Rechtsberatungskosten in Zusammenhang mit Jost nur nach vorheriger Genehmigung durch den Stadtsenat beauftragen darf. Der Angesprochene will die Kosten jetzt aufschlüsseln und eine offene Diskussion führen, da ihn der Gemeinderatsbeschluss „fesselt und knebelt“.

FPÖ und ÖVP gegen Budget

Liesnig präsentierte im Stadtsenat auch den Budgetentwurf 2024. Dieses zeigt ein Minus von 16,7 Millionen Euro im Allgemeinen Haushalt. ÖVP und FPÖ sprachen sich gegen den Voranschlag aus. „Die bereits beschlossenen Reformpläne wurden komplett ausgehebelt“, sagt Stadträtin Sandra Wassermann (FPÖ). Die finale Beschlussfassung obliegt am 30. Jänner dem Gemeinderat. Laut Scheider zeichnet sich ab, dass das Budget „mit den Stimmen von TK und SPÖ beschlossen werden wird. Die nicht in Angriff genommenen Reformen betreffen auch die Referate von ÖVP und FPÖ und die Referenten dieser Parteien können wiederum ohne Budget nichts machen.“

Weiters wurden die Mitglieder der Objektivierungskommission für die Magistratsdirektor-Nachbesetzung fixiert. Es sind die Magistratsdirektoren von Graz, Salzburg und Wels, der Stellvertreter des Landesamtsdirektors Kärnten und ein Vertreter des Personalberatungsunternehmens „Blue Danube“. Je ein Vertreter der im Gemeinderat vertretenen Parteien kann dem Hearing ohne Stimmrecht beiwohnen.