„Wenn du niemanden kennst, hast keine Chance.“ Die weitläufige Meinung der Bevölkerung zur Vergabe von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen wurde im Magistrat Klagenfurt „eindrucksvoll“ untermauert. Zuletzt bestätigte ein Rohbericht des Landesrechnungshofs (LRH), dass in Klagenfurt interveniert und geschoben wird. Personen, die dringender eine Wohnung bräuchten, wurden benachteiligt und übergangen. Grundsätzlich gibt es Richtlinien für die Wohnungsvergabe. Diese sehen eine Dringlichkeitsreihung der Wohnungswerber nach einem Punktesystem vor. Die logische Folge gemäß LRH: Anträge mit einer Bewertung von null Punkten müssten abgelehnt werden. In der Praxis legte „Klagenfurt Wohnen“ jedoch keine Punktezahl fest.