Beim Klagenfurter Bürgermeister Christian Scheider (TK) und seinem Umfeld soll die Nervosität steigen – zumindest, wenn man Peter Jost glaubt. Dieser wurde mit Ende des Vorjahres vom Gemeinderat als Magistratsdirektor abberufen. Gesetzeswidrig, wie er sagt. „Sowohl Bestellung als auch Abberufung eines Magistratsdirektors sind behördliche Aufgaben des Gemeinderates. Wie bei jedem anderen Verwaltungsverfahren, beispielsweise einem Bauverfahren, muss ein Bescheid erlassen werden, der vor dem Landesverwaltungsgericht beeinsprucht werden kann“, sagt Jost und verweist auf den Bescheid vom 30. September 2013, mit dem er zum Magistratsdirektor bestellt wurde.