Auf den Tag genau zwei Wochen sind vergangen, seit der Klagenfurter Gemeinderat die Abberufung von Magistratsdirektor Peter Jost mit 31. Dezember 2023 abgesegnet hat. Bereits vor der Sitzung wurde der in Ungnade gefallene Jurist vom Stadtsenat mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestellt – bei vollen Bezügen. Begründung: Sowohl die Politik als auch die breite Öffentlichkeit hätten das Vertrauen in ihn verloren. Zudem wurde ein Hausverbot für alle Amtsgebäude der Landeshauptstadt über ihn verhängt.
Wer glaubt, dass sich damit das Kapitel Jost für die Stadt erledigt hat, irrt. Bereits am 11. Dezember wandte sich der geschasste Magistratsdirektor an Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) und ersuchte ihn, „die Gemeindeaufsicht zu beauftragen, von Amts wegen tätig zu werden und den Beschluss des Gemeinderates auf seine Verfassungs- und Stadtrechtskonformität prüfen zu lassen“. Am 19. Dezember legte er mit einem Schreiben an die Gemeindeaufsicht nach.
„Rechtsstaatlichkeit abgeschafft“
„Mit diesem Beschluss vom 5.12.2023 ist die Rechtsstaatlichkeit im Rathaus abgeschafft“, erklärt Jost darin. Seine Abberufung sei gesetzwidrig, „und zwar dermaßen, dass seitens der Aufsichtsbehörde eine Nichtigerklärung des Beschlusses zu prüfen wäre“. Die Abberufung eines Magistratsdirektors sei nur aufgrund von erwiesenen Verletzungen der Dienstpflichten zulässig. „Reine politische bzw. parteipolitisch motivierte Behauptungen (konstruierter Vertrauensverlust, wir wollen neu besetzen) legitimieren den Gemeinderat keinesfalls dazu.“
Zudem merkt er an, „dass es nicht unwesentliche protokollarische Probleme geben soll, weil unklar sein soll, welcher Antrag vom Gemeinderat formal beschlossen worden ist“. So sei im Gemeinderat „angeblich“ über den Stadtsenatsantrag der SPÖ zur Abberufung des Magistratsdirektors vom 29. November abgestimmt worden und nicht über den fraktionsübergreifenden Abänderungsantrag vom 5. Dezember. Der Antrag der SPÖ wurde seinerzeit – mangels Rechtssicherheit – ohne Beschlussfassung im Stadtsenat an den Gemeinderat weitergeleitet. Die Zeit bis zur Sitzung wurde genutzt, um, mit der Unterstützung von Rechtsanwälten, einen gemeinsamen, rechtssicheren Abänderungsantrag zu formulieren.
Bürgermeister Christian Scheider (TK) gibt auf Nachfrage an, nicht zu wissen, „welche protokollarische Probleme Jost meint. Ich zweifle nicht daran, dass der richtige Antrag beschlossen wurde“. Grundsätzlich habe Jost natürlich die Möglichkeit, den Beschluss des Gemeinderates anzufechten.
Vorgeschichte
Jost steht seit 1983 im Dienste der Stadt und gilt bei Parteien aller Couleur als Experte seines Faches. Für Aufsehen sorgte die Notverfügung, mit der Scheider den Dienstvertrag des mittlerweile 65-Jährigen im Dezember 2022 auf unbestimmte Zeit verlängerte. Am Ende stolperte Jost über die sogenannte „Spitzelaffäre“: Die Magistratsdirektion hatten den gesamten E-Mail-Verkehr der Domain klagenfurt.at durchsuchen lassen, um herauszufinden, wer interne Unterlagen – unter anderem die Überstundenabrechnungen des Magistratsdirektors – an die Öffentlichkeit gebracht hatte.
Die Notverfügung wurde mittlerweile von der Gemeindeaufsicht für nichtig erklärt.