Im Frühjahr sperrte die Familie Kalt vom gleichnamigen Elektro-Betrieb aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens per Verbotsschild ihren Torbogen, der zum Stift Viktring führt. Als Lösung setzte die Stadt Klagenfurt eine Einbahnregelung von Nord nach Süd für den Torbogen sowie eine Einbahnregelung des Kanonhofwegs von Süd nach Nord um, um den Durchzugsverkehr von Köttmannsdorf zu stoppen.
Die neuen Regeln haben die Folge, dass der Verkehr in der Polsterteichstraße und den angrenzenden Gassen mündet. Zum Ärger von 70 Anrainern, die jetzt auf die Barrikaden steigen. Die lange, gerade Polsterteichstraße lädt Pkw-Fahrer zum Rasen ein, meint ein Anrainer. „Im Umkreis wohnen viele Kinder, die sich jetzt nicht mehr getrauen, auf die Straße zu gehen“, sagt der besorgte Vater, der den stark zugenommenen Verkehr kritisiert.
Er sowie viele weitere Anrainer wünschen sich Maßnahmen wie neue Bodenmarkierungen oder eine verschwenkte Straßenführung. „Man macht eine Entscheidung, die für den Kalt passt, aber schwerwiegende Folgen für die Anrainer hat“, kritisiert er.
Auch für Gymnasium ist Lösung nicht optimal
Auch für Brigitte Magnes, die Direktorin des Gymnasiums, ist die neue Lösung „nicht günstig“. „Elterntaxis“ parken nun auf der anderen Seite des Stifts und die Einbahn-Regelung gipfelte laut ihr in einem Unfall zwischen einem jungen Moped-Fahrer und einem Pkw.
Verkehrsstadträtin Sandra Wassermann (FPÖ) verweist auf Erhebungen hinsichtlich Frequenz und Geschwindigkeiten, die derzeit durchgeführt werden. „Erfahrungsgemäß weicht das subjektive Empfinden etwas von der Realität ab“, sagt die Stadträtin. Viktring ist ein sich stark entwickelnder Stadtteil. Das merkt man auch beim Individualverkehr, meint Wassermann. Maßnahmen wie Geschwindigkeitsregelungen oder das Aufmalen von Bodenmarkierungen dürfen nicht ohne Grund passieren: „Wir verstehen individuelle Wünsche, müssen uns aber an die StVO halten.“
Änderungen möglich
Wassermann ist mit der derzeitigen Lösung nicht unzufrieden, ist aber einer neuerlichen Änderung nicht abgeneigt – vorausgesetzt, die Ergebnisse der Erhebungen erfordern es. Aber: „Wenn die Prüfung was anderes ergibt, dann ist das von den Anrainern zur Kenntnis zu nehmen.“