Als Frau H. den Brief ihres Vermieters öffnet, fällt sie aus allen Wolken. Für die von ihr gemietete Wohnung wird Eigenbedarf angemeldet, sie muss sich schnellstmöglich eine neue Unterkunft suchen. Bei der Suche wird sie unterstützt und so kann ihr unverzüglich eine Genossenschaftswohnung zugesprochen werden. Für diese ist ein Baukostenbeitrag von fast 3500Euro zu leisten. Die Kärntnerin ist Sozialhilfebezieherin, ihre beiden Kinder leben ebenfalls bei ihr. Somit bestehen in der Familie nicht genügend finanzielle Mittel, um den Baukostenbeitrag aufzubringen.

Mehrere Modelle der Unterstützung für Sozialhilfeempfänger

Was aber geschieht, wenn ein Mensch, der Sozialhilfe bezieht, eine Wohnung benötigt und für diese eine Kaution oder Baukosten- beziehungsweise einen Finanzierungsbeitrag leisten muss?
"Grundsätzlich hat die/der SozialhilfeempfängerIn den Betrag selbst zu bezahlen, es gibt aber etliche Möglichkeiten, ihn dabei zu unterstützen", sagt RaimundSchnablegger von der Abteilung4der Kärntner Landesregierung. Eine Unterstützung durch den Sozialfonds des Landes Kärnten (Hilfe in besonderen Lebenslagen), wie sie Hunderte Menschen jährlich bekommen, ist aber aufgrund des Bundesgesetzes nicht möglich.  
In der Stadt Villach macht die Leiterin des Sozialamtes HeleneWillegger auf ein Kautionsdarlehen aufmerksam: "Grundsätzlich gibt es in Villach ein Kautionsdarlehen für alle Antragsstellerinnen und Antragssteller über 18 Jahre. Gefördert werden 50 Prozent vom Kautions- und/oder Finanzierungsbetrag. Höchstens sind es 1500 Euro bei einer maximalen Laufzeit von 36 Monaten. Die Rückzahlung erfolgt in Raten von mindestens 30 Euro."
In der Landeshauptstadt Klagenfurterläutert Sozialamt-Leiter JoachimKatzenberger: "Aus den gesetzlichen Grundlagen des K-SHG idgF (§15) ist es möglich, dass Sozialhilfeempfänger/innen aus dem Sozialhilfegesetz direkt und unmittelbar eine Hilfestellung zum Bezahlen von Kautionen usw. angeboten werden kann. Die Stadt Klagenfurt am Wörthersee bietet zudem weitere Unterstützungsmöglichkeiten, wie der Hilfe aus dem Sozialfonds und dem Hilfsfonds des Bürgermeisters an."
Auch an private Hilfseinrichtungen wie "KärntnerinNot" oder Caritas und Volkshilfe werden die Betroffenen von den Sozialämtern vermittelt. Damit soll eine umfassende Unterstützung ermöglicht werden.

Keine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln

Im Falle von Frau H. gestaltete sich die Sache allerdings schwieriger. Altlasten sollen eine Unterstützung durch die zuständige Gemeinde unmöglich gemacht haben. Durch die Hilfe von "Kärntner inNot" konnte sie bei der Bewältigung der Kosten für die Genossenschaftswohnung unterstützt werden.