Jetzt hat der Oberste Gerichtshof die Schuldsprüche im Untreue-Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre gegen die Kärntner Ex-Politiker Gerhard Dörfler und Uwe Scheuch bestätigt. Die beiden ehemaligen freiheitlichen Politiker wurden am Landesgericht Klagenfurt verurteilt, legten aber Nichtigkeit ein. Die Generalprokuratur sah allerdings keine Gründe für eine Nichtigkeit, erklärte Generalanwalt Martin Ulrich am Dienstag gegenüber der APA. Das sah auch der Senat unter OGH-Präsident Eckart Ratz so. Die Nichtigkeit wurde am Donnerstag verworfen, das Strafausmaß wird beibehalten.
Somit bleibt es für Dörfler bei einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je 50 Euro sowie acht Monaten bedingter Haft. Das Landesgericht Klagenfurt hatte ihn wegen Untreue und versuchter Vorteilsnahme verurteilt. Scheuch erhielt eine Zusatz-Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu je 100 Euro. Den Angeklagten wurde Wahlwerbung auf Landeskosten bei einer Broschüre, die im Februar 2009 an alle Kärntner Haushalte ging, vorgeworfen. Neben Dörfler und Scheuch waren auch der ehemalige Pressesprecher Jörg Haiders, Stefan Petzner, und Haiders einstiger Büroleiter und späterer Landesrat Harald Dobernig angeklagt. Ebenso wie die LIG-Vorstände Rene Oberleitner und Johann Polzer, die das Projekt abgewickelt hatten. Nachdem sie allerdings Verantwortung dafür eingestanden hatten, gab es für die beiden eine Diversion.
Dörfler wurde im März des Vorjahres vom Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Christian Liebhauser-Karl verurteil. Dörflers Anwalt meldete sofort Nichtigkeit und Berufung an, Scheuch schloss sich dem nach Bedenkzeit an. Dobernig erhielt vier Monate bedingt als Zusatzstrafe zu einer Vorverurteilung und Petzner bekam zehn Monate bedingt. Sie nahmen ihre Urteile an.