Drei Angeklagte haben sich am Dienstag wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Den Kärntnern (45, 51 und 24 Jahre alt) wird vorgeworfen, um mehr als 300.000 Euro Handys ergaunert zu haben. Der Haupttäter bekannte sich schuldig, der Prozess wurde vertagt, da die Schadenshöhe strittig ist.
"Mastermind" hinter dem Betrug war ein 45-jähriger Selbstständiger, der gleich zu Prozessbeginn seine Taten zugab. Er hatte gewusst, dass Großkunden von einem Netzbetreiber nach einer gewissen Zeit vergünstigte oder überhaupt kostenlose Handys bestellen können - und das nutzte er aus. "Ich habe die Bestellformulare beim Mobilfunkbetreiber angefordert. Die wurden dann in meinem Geschäft von meinem Lehrling mit gefälschten Firmenstempeln von Kärntner Unternehmen versehen. Daraufhin bekam ich Gutscheine für bis zu 25 Handys", sagte der 45-Jährige.
"Welche Auswirkungen hatten denn die Bestellungen auf die Firmen, die Sie angegeben haben?", fragte Richterin Ute Lambauer, die dem Schöffensenat vorsaß. "Da wurde dann der Vertrag beim Betreiber um 24 Monate verlängert", sagte der Angeklagte. So ist der Fall auch ins Rollen gekommen - ein Kunde hatte sich über seine lange Bindung gewundert und direkt beim Mobilfunkbetreiber gebeten, diese zu überprüfen.
Die bestellten Smartphones - mehr als 2.000 Stück - verkaufte der 45-Jährige mit Gewinn weiter, außerdem streifte er noch Provisionen des Mobilfunkbetreibers ein. Staatsanwalt Marcus Pacher bezifferte den Schaden mit 337.000 Euro, womit das Verbrechen des gewerbsmäßig schweren Betruges erfüllt wäre. Dem widersprach aber der Verteidiger des Haupttäters: Laut seinen Berechnungen war der Schaden niedriger und lag unter der Wertgrenze von 300.000 Euro. Auch die Richterin bezweifelte die Schadenssumme.
Zweitangeklagte bestreitet Schuld
Der 51-jährige Zweitangeklagte, Inhaber eines Handyshops, bekannte sich nicht schuldig. Der Haupttäter sei an ihn herangetreten und habe ihn gefragt, ob der 51-Jährige Handys für Großkunden bestellen könnte. "Damals hatte er sein eigenes Geschäft schon geschlossen, ich habe mir gedacht, dass er deshalb über mich bestellen will", sagte der 51-Jährige. "Also da ist jemand gut im Geschäft und hat Großkunden - aber er schließt sein Geschäft und bestellt über Sie. Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen?", fragte Lambauer. "Nein, überhaupt nicht", antwortete der Angeklagte. Er selbst habe nie eine gefälschte Bestellung ausgefüllt, er habe auch nichts von einem kriminellen Hintergrund des Geschäfts gewusst.
Der dritte Angeklagte, ein 24-Jähriger, hatte laut Anklage die Stempel auf den Bestellformularen gefälscht. Das gab er auch zu: "Ich war Lehrling und habe diesen Auftrag bekommen. Ich habe mich einfach nicht getraut, etwas gegen meinen ehemaligen Arbeitgeber zu sagen", gab er an. "Aber dass man so etwas nicht macht, haben Sie schon gewusst? Ich meine - wenn das legale Geschäfte waren, warum soll es dann notwendig gewesen sein, die Stempel zu fälschen?", fragte Lambauer. "Ich habe mir damals keine Gedanken darüber gemacht", sagte der 24-Jährige. Bereichert habe er sich nie, betonte er: "Ich habe nie mehr als meinen Lohn bekommen."
Am nächsten Verhandlungstag sollen Zeugen geladen werden, die genauere Informationen über die Schadenshöhe liefern können.