Die anhaltende Trockenheit erhöht die Brandgefahr in den Wäldern enorm. Feldkirchen hat am 13. Jänner als erster Kärntner Bezirk als Präventivmaßnahme ein Feuerverbot erlassen. Andere Bezirke haben nachgezogen. „Ich kann mich nicht erinnern, dass wir in den letzten 24 Jahren ein solches Verbot im Winter aussprechen mussten“, sagt Bezirkshauptmann Dietmar Stückler.
Die Verordnung, die besagt, dass im „Wald und dessen Gefährdungsgebiet jegliches Feuerzünden sowie das Rauchen verboten ist“, wird normalerweise frühestens im Frühjahr oder Sommer erlassen. Mögliche Gefahren oder Verstöße gegen das Verbot melden im Bezirk die Förster, sie kümmern sich um insgesamt 36.000 Hektar Wald. „Wenn sie sehen, dass jemand gegen das Verbot verstößt, wird Anzeige erstattet. Eine solche kann aber natürlich auch jeder Bürger einbringen. Bei widerrechtlichem Handeln ist eine Geldstrafe von bis 7270 Euro vorgesehen“, sagt Stückler. Zur Geldstrafe hinzukommen würden, sofern der Täter bekannt ist, noch Schadenersatzforderungen und Kosten für einen eventuellen Rettungseinsatz.