Aufgrund der extremen und lang anhaltenden Trockenheit verbietet die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen im gesamten Waldgebiet jegliches Feuerentzünden sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art. Das Verbot erstreckt sich auch auf den Gefährdungsbereich der Wälder, sprich auf waldnahe Flächen. Es ist ebenso verboten, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zigaretten oder Zündhölzer sowie Glasflaschen und Glasscherben wegzuwerfen.
Wer sich nicht an dieses Verbot hält, vergeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 7270 Euro geahndet wird.