Nachdem durch einen leeren Hochbehälter – bedingt durch die lang anhaltenden Trockenphasen und illegale Wasserentnahmen – Teile der Bürger kein Wasser mehr hatten, versorgte die Gemeinde St. Urban die Betroffenen mit Trinkwasser. Sie konnten im örtlichen Sparmarkt Wasserflaschen holen. Bis die betreffende Hochbehälter-Anlage wieder ans Netz genommen werden könne, so Bürgermeister Dietmar Rauter am 4. August, würde es noch zwei Wochen dauern. Nun hat man – wie auch schon andere Gemeinden – das Problem, dass das Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage verunreinigt ist und nicht getrunken werden darf. Es muss davor abgekocht werden – drei Minuten bei Siedetemperatur.
Bürger machten nun per Telefon in der Redaktion der Kleinen Zeitung ihrem Unmut Luft, dass es kein kostenloses Trinkwasser mehr gebe. Außerdem fühle man sich mit dem Wasserproblem alleine gelassen. Es gebe auch zu wenig Informationen. Seitens der Gemeinde St. Urban konnte Bürgermeister Dietmar Rauter (FPÖ) für eine Stellungnahme nicht erreicht werden. Amtsleiterin Petra Morak bestätigte nur kurz, dass es kein gratis Trinkwasser mehr gibt. Wie viele Bürger von den Einschränkungen betroffen sind, konnte auch nicht eruiert werden. Eine Information auf der Gemeindehomepage richtet sich an die Bürger. Mikrobiologische Verunreinigungen in einem Quellzufluss sind die Ursache für die unzureichende Wasserqualität.
Robert Derhaschnig, stellvertretender Bezirkshauptmann in Feldkirchen, erklärt die rechtliche Lage: Eine Gemeinde ist gesetzlich nicht verpflichtet, Trinkwasser zur Verfügung zu stellen, wenn es Wasser gibt – auch, wenn es abgekocht werden muss. "Es ist dann einfach Sache der Gemeinde, ob sie das tut."
Weil die Vorkommnisse mit dem Trinkwasser eine "lebensmittelrechtliche Geschichte" sind, sei auch die BH Feldkirchen nicht zuständige Behörde, sagt Derhaschnig. Das falle in den Kompetenzbereich des Landeshauptmannes. "In St. Urban ist das Wasser in der öffentlichen Wasserversorgungsanlage nicht als Trinkwasser zu verwerten, weil es verunreinigt ist." Eine Gemeinde habe dann laut Lebensmittelrecht 30 Tage Zeit, um alles wieder zu richten. Es komme natürlich auf die Ursache an, ob das in 30 Tagen möglich sei. Derhaschnig: "Was wir von St. Urban wissen: Die Gemeinde arbeitet mit Hochdruck daran."