Im Hinblick auf die extreme und bereits lang anhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich (alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuerentzünden sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten. Das gab die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen am Dienstag bekannt.

Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereich wegzuwerfen.

Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu 7270 Euro geahndet wird.