Mit dem 22. Juni sind österreichweit die neuen Corona-Regelungen für die Nachtgastronomie in Kraft getreten. Anstatt dem 3-G-Nachweis, gilt nun ausschließlich die 2-G-Regelung. Das bedeutet nur mehr geimpfte und Gäste mit einem gültigen PCR-Test dürfen in den Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen feiern. Das Feldkirchner Nachtleben ist davon aber nicht betroffen. Eine explizite Definition, was nun zur Nachtgastronomie gehöre und was nicht, ist derzeit vonseiten des Landes und Bundes noch ausständig. Deshalb gelte die 2-G-Regelung nicht bei allen Cafés und Bars, die im Bezirk Feldkirchen länger geöffnet haben.
Anna Proprentner