Im Hinblick auf die extreme und bereits langanhaltende Trockenheit verbietet die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen im gesamten Waldgebiet als auch an allen waldnahen Flächen des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuerentzünden sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art. Ebenso verboten ist es, brennende oder glimmende Gegenstände wie Zündhölzer und Zigaretten sowie Glasflaschen und Glasscherben im Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereichwegzuwerfen.