Am 15. März wurde die Verordnung erlassen, mit 28. September wird sie aufgehoben. Es sei keine besondere Gefahr mehr gegeben.
Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen verbot das Feueranzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereich. Grund waren die herrschenden Witterungsverhältnisse, sprich die Trockenheit. Jegliches Feuerentzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereich – dazu zählen alle waldnahen Flächen – war untersagt.
Das Verbot galt für den gesamten politischen Bezirk Feldkirchen.