Aufgrund der derzeit herrschenden Trockenheit, die die Entstehung von Waldbränden extrem begünstigt, ist jegliches Feuerentzünden im Wald und dessen Gefährdungsbereich verboten. Das besagt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 8. April.
BH Feldkirchen spricht Verbot aus
Große Waldbrandgefahr wegen anhaltender Trockenheit
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