Weil die besondere Brandgefahr im Wald und auf waldnahen Flächen im Bezirk Feldkirchen nicht mehr gegeben ist, hob Bezirkshauptmann Dietmar Stückler die dementsprechende Verordnung auf. Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 13. Jänner betreffend der Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr "wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben", heißt es in einem Schreiben der BH Feldkirchen.