Eigentlich sollten die Böden zu dieser Jahreszeit reich an Nässe und mit einer Schneeschicht überzogen sein. Dem ist aber nicht so. Wegen der extremen und lang anhaltenden Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet und in dessen Gefährdungsbereich (alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) des Bezirkes Feldkirchen jegliches Feuerentzünden sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten.
Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer oder Zigaretten) sowie Glasflaschen (Brennglaswirkung) im Waldgebiet und in dessen Gefährdungsbereich wegzuwerfen.
Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, dem drohen Strafen bis zu einer Höhe von 7.270 Euro.