"Zahlt sich für mich gar nicht aus“, denkt sich vielleicht so mancher – oder vor allem so manche –, wenn es um die Arbeitnehmerveranlagung vulgo „Jahresausgleich“ geht, also darum, vom Finanzamt Steuergeld zurückzuholen.

„Aber auch die Bezieher ganz kleiner Einkommen sollten die Chance auf Rückerstattung nützen“, sagt AK-Steuerexperte Joachim Rinösl, „der Alleinverdiener- oder Alleinerzieher-absetzbetrag wird beispielsweise nicht automatisch abgezogen. Er muss beantragt werden.“ Das und viele andere Dinge, die der gefinkelte Fiskus mit sich bringt, wissen aber viele nicht. Arbeitnehmer, die diesbezüglich Zweifel haben, können sich das ganze Jahr über nach telefonischer Terminvereinbarung an die Arbeiterkammer-Experten wenden.

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Derzeit legen die AK-Berater aber zusätzlich in allen Bezirken Sonderschichten ein. Nach telefonischer Vereinbarung erhält man einen Termin, den man optimal nützt, indem man sich gut darauf vorbereitet und die entsprechenden Unterlagen mitbringt.
Also nicht die Schuhschachtel mit riesigem Zettelchaos! „Wichtig ist die FinanzOnline-Zugangskennung“, sagt Rinösl, „wenn möglich – und relevant – auch die Pendlerrechnerergebnisse. Es erleichtert uns die Arbeit und die Zeit ist ja begrenzt.“ Denn die Nachfrage sei groß.

Rund 6,1 Millionen Euro haben wir im Vorjahr zurückgeholt, im Durchschnitt bekommt der einzelne Arbeitnehmer rund 350 Euro zurück“, sagt der AK-Berater. Schätzungen, wie viel Geld die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Steuertopf liegen gelassen haben, gebe es nicht. Viel von dieser Summe ist allerdings immer noch abrufbar: „Die Arbeitnehmerveranlagung kann man bis zu fünf Jahre im Nachhinein durchführen“, erklärt Rinösl. Heuer also rückwirkend bis 2014.