Der Regen der letzten Zeit hat dem Wald geholfen und die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich ist im Bereich des Bezirkes Feldkirchen nicht mehr gegeben. Daher wurde die seit 20. Juni bestehende Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen betreffend Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr mit sofortiger Wirkung aufgehoben.