Viele kannten sich nicht aus und so hagelte es Strafzettel. Es folgten Entrüstung, Beschwerden und Einwendungen bezüglich der Parkgebührenverordnung. Verschärfend kam dazu, dass in Ossiach abgestraft wurde, sobald ein Auto ohne Abstellnachweis geparkt war. Eine Zeitspanne, die es Autofahrern ermöglicht, ohne Abstellnachweis einen Parkschein zu besorgen, gab es in der Verordnung nicht.