Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen hat am Dienstag ein Verbot des Feueranzündes erlassen. „Im Hinblick auf die extreme und bereits langanhaltende Trockenheit wird im gesamten Waldgebiet als auch in dessen Gefährdungsbereichen" das Anzünden von Feuern verboten. 

Das heißt  man darf auch auf waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung kein Feuer entzünden.  Auch das  "Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art ist verboten“, heißt es in der Verordnung. 

Es ist ebenso ist es nicht erlaubt, brennende oder glimmende Gegenstände sowie Glasflaschen und Glasscherben wegzuwerfen.