Wie der Verfassungsgerichtshof (Vfgh) mitteilt, war die Gemeinde Ossiach mit ihrer Beschwerde gegen das Durchgriffsrecht der Innenministerin Johanna Mikl-Leitner nicht erfolgreich. Sie wurde als unzulässig zurückgewiesen. Ausschlaggebend dafür sind aber rein formale Gründe.