In Steindorf nutzten Einheimische wie auch Gäste seit Jahrzehnten einen zum See führenden Weg im Bereich des sogenannten Dammweges. Der Standort liegt nahe des Bleistätter Moores, weswegen auch immer wieder Besucher des Natura 2000-Gebietes von dort aus Spaziergänge begonnen haben. Schwimmer und Seebesucher nutzten den Weg, der über einen Grund der Fischereigemeinschaft Steindorf verlief, um zum See zu kommen.

Der Weg zum See ist nun aber nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich, denn seitens der Fischereigemeinschaft wurde eine Zaunanlage inklusive versperrbarer Zauntür errichtet – bei der Gemeinde Steindorf als kleines Bauvorhaben gemeldet. „Wir und auch andere Bürger oder Besucher können den Seezugang jetzt nicht mehr nutzen. Dabei gibt es so wenig Möglichkeiten eines freien Seezugangs“, sagt Barbara Taferner, die mit ihrer Familie neben dem Grundstück wohnt.

Schritt für Schritt

Das Absperren des Seezuganges habe schleichend begonnen, so Taferner. In der Zeit der Covid-Pandemie wurde 2020 aufgrund des starken Zulaufes an Spaziergängern in Richtung Bleistätter Moor im Straßenbereich vor dem Weg ein Parkverbot behördlich erlassen. Kurz danach brachte auch die Fischereigemeinschaft ein privates Parkverbotsschild vor ihrem Grundbereich an und begann mit Besitzstörungsanzeigen. Dabei blieb es aber nicht. Zusätzlich wurde rund um das Grundstück der Fischereigemeinschaft mit dem Zugangsweg zum See ein Zaun aufgestellt. Der öffentliche Durchgang war damit Geschichte.

Seitens der Fischereigemeinschaft sagt Obmann Rudolf Smole, der sein Amt seit Juli dieses Jahres innehat, man sei im Recht. Man habe die Angelegenheit von Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft und Land Kärnten prüfen lassen. Alle drei Ebenen kämen zur Erkenntnis, die Rechtssicht des Rechtsanwaltes der Anrainer sei falsch. Seitens der Gemeinde Steindorf war Bürgermeister Georg Kavalar (Liste Kavalar) für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Seitens der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen ist Behördenleiter-Stellvertreter Robert Derhaschnig nicht bekannt, dass sich die Behörde mit der Wegfrage auseinandergesetzt hätte. Auch eine Nachschau habe dahingehend kein Ergebnis gebracht, so Derhaschnig. „Es uns nichts bekannt, dass bei uns jemand eine Information zu diesem Thema an irgendjemanden gegeben hätte.“

Öffentliche Wege ausgewiesen

Dass ein Grundbesitzer seinen Grund vor Begehung schützt, möge noch verständlich sein. Aufgrund von Recherchen der Familie, so erklärt Taferner, sei man aber auf Fakten gestoßen, welche die Familie veranlassten, sich Rechtsbeistand zu nehmen: „Unsere Recherchen ergaben, dass es eine sogenannte Einreihungsverordnung aus dem Jahr 2010 gibt, die einen öffentlichen Weg ausweist. Er führt auch über das Grundstück, das jetzt abgesperrt ist“, so Taferner. Damit habe jeder das Recht, über das Grundstück zu gehen. Das erkenne die Gemeinde aber nicht an.

Links neben der Hütte führt ein im KAGIS ausgewiesener Weg zum See. Allerdings ist dort Naturschutzgebiet
Links neben der Hütte führt ein im KAGIS ausgewiesener Weg zum See. Allerdings ist dort Naturschutzgebiet © KLZ / Michaela Auer

Knapp am errichteten Zaun des abgesperrten Grundstückes führt noch ein weiterer Weg vorbei zu einem Seeausläufer, von dem aus man ebenfalls ins Wasser kommt. Dieser Weg ist im KAGIS (Kärntner Geografische Informationssystem) als öffentlicher Weg ausgewiesen, und den erkenne die Gemeinde als öffentlich an. Hier treffe man aber auf Naturschutzgebiet. Benutzt man diesen anerkannten Weg, passiere es immer wieder, dass man bei Erreichen des Seeufers fotografiert werde. „Wenn man dann im Bikini da steht, ist das sehr unangenehm“, sagt Taferner, die deswegen auch Anzeige erstattete. Der Weg werde seitens einer Person des Fischereivereines „regelrecht überwacht“. Man halte so bewusst Menschen vom öffentlichen Seeufer fern, seitens der Fischerei würde es allerdings sehr wohl eine starke Nutzung der Flächen am Seeufer, bis hin zu Festen, geben, kritisiert Taferner. Auch stünden immer wieder viele Autos der Fischer dort, an andere Menschen seien jedoch Besitzstörungsanzeigen ergangen.

Ersessenes Recht?

„Ich berichte den Sachverhalt jetzt seit Monaten regelmäßig an die Gemeinde“, erzählt Taferner. Die Ansicht der Kommune, nur dieser im KAGIS ausgewiesene Weg sei öffentlich, teilt der Anwalt der Familie nicht: Die Verordnung habe Gültigkeit, der Weg muss benutzbar bleiben. Außerdem steht man auf dem Standpunkt, hier liege ersessenes Recht vor. Die Familie wohnt seit 1983 im Haus, schon damals habe man den Weg benutzt. Wie Generationen zuvor. Man wandte sich auch an die Volksanwaltschaft, die der Gemeinde Steindorf eine Anfrage um Sachverhaltsdarstellung schickte.

Amtsmissbrauch?

Die Familie von Barbara Taferner geht auch deswegen rechtlich gegen die Gemeinde vor, weil von Bürgermeister Georg Kavalar über Monate auf wiederholte Gespräche und Kontaktaufnahme keine Handlungen folgten. Man übermittelte die Vorkommnisse der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, weil man im Nichthandeln des Bürgermeisters einen Amtsmissbrauch sieht. Die Staatsanwaltschaft wies diese Darstellung jedoch ab. Die Familie berief gegen die Abweisung, nun prüft man auf der Ebene der Staatsanwaltschaft erneut.

Ihre Bitten um eine Aussprache unter allen Beteiligten zwecks Klärung der Angelegenheit seien nie gehört worden, erklärt Taferner. „Man zeigt sich an, aber man redet nicht miteinander. Das könnte man alles in Gesprächen klären.“ Kavalar ist selbst Fischer, er ist Obmann des Fischereivereines Ossiacher See.